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Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchführung der CE-Zertifizierung:

Für die CE-Zertifizierung ist die Konformitätsbewertung der Maschine nach der Maschinenrichtlinie (neu: EU-Richtlinie 2006/42/EG) notwendig. Diese Konformitätsbewertung beinhaltet die Gefahrenanalyse (neu: Risikoanalyse) mit folgenden Arbeitsabschnitten:
Gefährdungsanalyse - Risikobewertung - Abhilfemaßnahmen.

Bei allen diesen Arbeitsabschnitten können wir Sie als Dienstleister umfassend beraten und unterstützen. Unser Schwerpunkt liegt im Bereich Automatisierungstechnik: Maschinen / Sondermaschinen in Fertigungshallen, teilautomatisierte Vorrichtungen und Geräte, Prüfstände, Elektronik- und Leiterplattenfertigung, SMD-Bestückungsautomaten, Glasfaserverbindungstechnik und Ähnliches (keine Spielzeuge, Haushaltsgeräte, Baumaschinen, etc.).

Durch frühzeitigen Beginn mit der Konformitätsbewertung vermeiden Sie unnötige Kosten, die anderenfalls durch Änderungen zur Einhaltung der Maschinenrichtlinie entstehen.

Wir möchten an dieser Stelle betonen: Wir sind kein Prüfinstitut! Entsprechende Prüfinstitute werden bei Bedarf im Zuge der Konformitätsbewertung vom Hersteller beauftragt, um z.B. Baueinheiten der Maschine elektrisch zu prüfen, EMV und Schalldruckpegel der Maschine zu ermitteln oder eine Laserklassifizierung durchzuführen.

Bei folgenden Schritten können wir Sie beraten und entlasten:

Ermittlung von Gefahrenstellen und -konstellationen incl. Risikobewertung.
Festlegung der Abhilfemaßnahmen und Restgefahren.
 Festlegung der Maschinenbeschilderung für Restgefahren.
Klärung der zu beschaffenden Unterlagen, z.B. Datenblätter und Prüfprotokolle (EMV-Messung, etc.)
Erstellung der Nachweis-Dokumentation (aufzubewahrende Ordner)
Formulierung der Sicherheitstexte für die Betriebsanleitung (Restgefahren)
Gestaltung ggf. benötigter, neuer Warnschilder für die Maschinenbeschilderung.
Festlegung der optimalen Position der Warnschilder an der Maschine, Prüfstand, etc.
Vorbereitung und Begleitung von Terminen zur Gesamtprüfung der Maschine durch den VDE.
 

Notwendige Voraussetzungen beim Auftraggeber:

Die intensive Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung / den kompetenten Mitarbeitern und dem Qualitätsmanagement der Hersteller-Firma des Produktes muss während der gesamten Zeit gewährleistet sein.
Die wichtigsten Normen müssen in aktueller Ausgabe vorhanden sein (sie werden vom Entwickler sowieso benötigt) und zusätzlich benötigte, spezielle Normen (entsprechend dem Ergebnis der Normenrecherche) müssen für die Gefahrenanalyse bereitgestellt werden.

Für „fertige“ Produkte (z.B. importierte), für die der Händler – abgekoppelt vom Hersteller – nachträglich eine CE-Kennzeichnung benötigt, können wir nicht tätig werden.
Das gilt ebenso für Firmen, die sich bisher nicht mit dem Ablauf beschäftigt haben, der mit der CE-Kennzeichnung verbunden ist, und sich deshalb erst an uns wenden, wenn das Produkt zur Auslieferung bereit steht.

 

Mehr zur Durchführung der Gefahrenanalyse:

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, die immer vom Hersteller selbst unterschrieben werden muss.

Dieser EG-Konformitätserklärung geht die Gefahrenanalyse (Risikoanalyse) voraus, mit welcher die Einhaltung der Maschinenrichtlinie geprüft und die rechtmäßige Anbringung des CE-Kennzeichens begründet wird. Die Gefahrenanalyse ist Teil der Nachweisdokumentation, zu welcher unter anderem auch die technischen Daten und Prüfprotokolle gehören. Die komplette Nachweisdokumentation wird vom Hersteller freigegeben und unterschrieben und muss nach Vorgabe der Richtlinie archiviert werden.

Mit der Nachweisdokumentation sollte bereits im Entwicklungsstadium der Maschine begonnen werden. Alle ermittelten und an der Maschine durchgeführten Abhilfemaßnahmen müssen in der Nachweisdokumentation ständig mitgeschrieben / geprüft und letztlich als erledigt dokumentiert werden.

Das Produkt / die Maschine wird mit den Warnsymbolen der ermittelten Restgefahren gekennzeichnet. Diese müssen auch in die Betriebsanleitung einfließen. Erst dann kann die EU-Konformitätserklärung unterschrieben werden.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen / Erweiterungen muss die vorhandene Gefahrenanalyse angepasst bzw. fortgeschrieben und die Nachweisdokumentation insgesamt aktualisiert werden. Natürlich muss ggf. auch die Anwenderdokumentation angepasst werden.

Die Erstellung der Nachweisdokumentation (inkl. der Gefahrenanalyse) erstreckt sich also immer über einen längeren Zeitraum der Zusammenarbeit. Die Nachweisdokumentation muss so gründlich und ausführlich sein, dass sie den Hersteller im Regressfall vor Ansprüchen schützen kann. Es ist zwar einiges Geld, das dafür investiert werden muss, aber es schützt vor vielfachem Schaden und sichert so letztlich auch die Arbeitsplätze beim Hersteller! Es ist also bestens investiertes Kapital. Das wird meist nicht in der notwendigen Tiefe gesehen und bei der Entwicklung werden die Kosten dafür nicht oder nicht in ausreichender Höhe eingeplant.

Diese Informationen sollen Ihnen nur einen ersten Einblick geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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